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Strafrecht

Mandanten, welche sich einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen, sind dadurch mit einer Situation konfrontiert, die Ihnen bis dato meist unbekannt ist und für die Betroffenen bedrohlich wirkt. Gerade in einer solchen Lage ist die persönliche Betreuung durch den Verteidiger Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung, sowie einen möglichst positiven Ausgang des Verfahrens..

Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, damit wir den größtmöglichen Einfluss in Ihrem Sinne auf das Strafverfahren nehmen können. Idealerweise ist dies der Fall, bevor Sie zu einer Vernehmung als Beschuldiger bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen.

Wir können den Vernehmungstermin absagen oder gemeinsam mit Ihnen wahrnehmen. Dies entscheiden wir je nach Einzelfall gemeinsam mit Ihnen. Doch auch wenn beispielsweise bereits eine Anklage vorliegt, ist es nicht zu spät, um unsere auf das Strafrecht spezialisierten Anwälte zu kontaktieren.

Sowohl Herr Rechtsanwalt Pietsch als auch Herr Rechtsanwalt Rolf sind bereits seit etlichen Jahren in der Strafverteidigung tätig und haben den theoretischen Teil für den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ erfolgreich absolviert. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit unserem Büro, um sich persönlich von uns beraten zu lassen.

Dabei spielt es keine Rolle, welche Art von Delikt Ihnen vorgeworfen wird. Wir haben bereits in sämtlichen Deliktsgruppen erfolgreich verteidigt. Wir schließen die Verteidigung bestimmter Deliktsgruppen nicht von vornherein aus, sondern entscheiden je nach Einzelfall und den konkreten Umständen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.