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Zivilrecht

Wir sind auch im Bereich des Zivilrechts an Ihrer Seite. Insbesondere beraten und vertreten wir Sie in den Gebieten des Schadensersatzrechts, des Kaufrechts, des Sachenrechts und auch des Gesellschaftsrechts. Dies auch, wenn erforderlich, mit Blick auf strafrechtliche Aspekte.

Wir machen es uns zur Aufgabe, den komplexen Lebenssachverhalt zu entzerren und Ihnen die rechtlichen Streitpunkte und Herausforderungen Ihres konkreten Einzelfalles aufzuzeigen und auch für Nichtjuristen verständlich zu erklären. Dabei spielt es für uns keine Rolle, ob Sie sich als Privatperson oder Vertreter Ihres Unternehmens an uns wenden.

Nachdem Sie uns Ihr Anliegen geschildert haben, werden wir die rechtliche Durchsetzbarkeit prüfen und Lösungsstrategien erarbeiten, um so das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Schadensersatz, um die Einhaltung von Verträgen oder um die Nacherfüllung bei etwaigen Pflichtverletzungen durch die Gegenseite handeln. Welcher Rechtsanspruch Ihr Anliegen bestmöglich durchsetzen kann, werden wir individuell beurteilen.

Insbesondere sind wir in den Bereichen Vertragsrecht, Verkehrsrecht und Deliktsrecht tätig. Unser Rechtsanwaltsteam schließt hierbei allerdings keine Teilrechtsgebiete von vornherein aus. Kontaktieren Sie uns und wir werden Ihr Anliegen im Einzelfall für Sie prüfen.